Jedem Neugeborenen in Bettenfeld einen Rauchmeder! Wenn Sie in diesem Jahr Nachwuchs bekommen haben oder noch bekommen,schenkt ihnen die Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Bettenfeld ein Geburtenpackt.
Allerdings nicht durch Feuer, sondern durch die giftigen Rauchgase, die bei jedem Brand freigesetzt werden.Dabei wäre es so einfach die Zahl der Toten deutlich zu reduzieren.„Rauchmelder retten Leben“ schon bei der Brandentstehung wird der Brandrauch vom Rauchmelder angezeigt. Ein akustisches Signal mit 85 dB ertönt und warnt Betroffene vor der drohenden Gefahr. So kann rasch gehandelt und Leben sowie Sachwerte gerettet werden. Leider ist, wenn man schläft, der Geruchssinn ausgeschaltet und Brandrauch kann nicht wahrgenommen werden.Nur Qualitäts-Rauchmelder warnen zuverlässlich.Die Gründe für Brände sind vielfältig vergessene Herdplatten oder Kerzentechnische Defekte wie zum Beispiel Kurzschluss, um nur einige zu nennen.Zwei Faktoren machen Brände so gefährlich: Rauch und Zeitdie meisten Brandtoten sterben nicht in den Flammen, sondern durch RauchgaseKohlenmonoxid und giftige Brandgase lassen die Opfer erstickendie Uhr läuft gegen die Bewohner. Feuer breitet sich mit unglaublicher Geschwindigkeit ausnur wenige Minuten bleiben um sich in Sicherheit zu bringen gerade nachts wird diese Zeit knapp Leben zu retten wäre so einfachDie Installation von Qualitäts-Rauchmeldern bietet einen zuverlässigen Schutz.Diese „Lebensretter“ nehmen die Rauchentwicklung eines Feuers bereits im Anfangsstadium wahr und warnen mit einem durchdringenden Signalton vor der drohenden Gefahr. Dies ist vor allem dann von entscheidender Bedeutung wenn man schläft.Mindestschutz pro Etage ein Rauchmelder im FlurKinder- und Schlafzimmer. Quellenangaben (Quellentext) nicht bekannt
Nachrüstpflicht läuft am 12.07.2012 ab!
Rheinland-Pfalz hatte als erstes deutsches Bundesland ein Gesetz zum Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Bestandsbauten eingeführt. Für Bestandsbauten galt noch eine Übergangsfrist,die jetzt am 12. Juli 2012 ausläuft. Nach diesem Datum müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.Die Landesbauordnung (§ 44 Absatz 8) schreibt die Nachrüstpflicht in Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungswege dienen, vor. Vermieter haften im Schadensfall gegenüber Ihren Mietern, falls sie Rauchwarnmelder in den Wohnungen nicht gemäß Norm (EN 14604) installieren bzw. nicht fachgemäß regelmäßig überprüfen lassen (DIN 14676)